Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, woher eigentlich der Begriff "Makler" stammt?
Das Römische Reich kannte bereits ein Maklerwesen, das jedoch mit der Völkerwanderung zerfiel. Eine mittelniederländische Quelle aus dem Jahr 1300 dient als Erstbeleg des Begriffs "Makler" (maken für "machen" bzw. "Geschäfte machen"). Der Makler war zu dieser Zeit in der Regel eine Amtsperson, die zwischen zwei Parteien als Unterhändler objektiv und neutral verhandelte und hoheitliche Aufgaben übernahm.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der amtliche Makler abgeschafft. Während das Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897 die Stellung des Handelsmaklers regelte und dieser noch die Funktion eines neutralen Vermittlers zwischen den Parteien wahrnehmen konnte, war der Zivilmakler von den Gründervätern des BGB im Jahr 1896 lediglich zum Beauftragten nur einer Vertragspartei* vorgesehen.
Der § 656 BGB handelt übrigens ausschließlich vom "Ehemakler" - Parship, ElitePartner etc. gab es schließlich noch nicht. Und niemand würde wahrscheinlich heute auf die Idee kommen, Partner-/Singlebörsen als "Ehemakler" zu bezeichnen. Wir sprechen hier schließlich von Gesetzen, die vor über 120 Jahren entstanden sind - und bis heute nicht geändert wurden, weshalb es im BGB noch heute "Mäkler" heißt.
Es war die Zeit als das erste funktionstüchtige Modell des Dieselmotors fertiggestellt wurde. Wie ist es heute um dessen Gunst bestellt?
Oder Edison sein Patent für die Glühlampe erhielt. Diese Glühlampen sind heute in vielen Ländern wegen Ineffizienz verboten.
Auch den Beruf des Nachtwächters gab es zu dieser Zeit noch - er wurde von der Straßenbeleuchtung ersetzt.
Der "Immobilienmakler" hat hingegen mit seinem einseitigen Maklervertrag und seiner unüblichen Provisionsregelung all diese Veränderungen bis in die Neuzeit überstanden, obwohl sich sein Aufgabenspektrum stark verändert hat. Im Internetzeitalter finden sich Angebot und Nachfrage bei entsprechender Vermarktung nahezu von selbst. Die Hauptaufgabe besteht vielmehr darin, die Immobilie ansprechend und breit gefächert zu präsentieren, um eine möglichst hohe Nachfrage zu gewährleisten.
Dies ist jedoch nicht die Aufgabe eines "Geschäftemachers", sondern eines "Kümmerers" mit umfangreichen Immobilienmarketingkenntnissen.
Daher sollte man - meiner Meinung nach - ernsthaft darüber nachdenken, ob der altertümliche Begriff des "Maklers" inkl. seines Vergütungs- und Vertragsmodells überhaupt noch zeitgemäß ist.
Ich habe mich daher bewusst anders entschieden !
Und jemand muss schließlich den Anfang machen, damit der Markt in Bewegung kommt !
Was kommt Ihnen als Erstes in den Sinn, wenn Sie an einen "Makler" denken?
Quellen:
* Ulrike Köbeler: Rechtshistorische Reihe 406 "Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatwortschatzes", Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main, 2010
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