Bevor Sie einen Dienstleister/Makler beauftragen, sollten Sie einige Details klären:
Wertermittlung
Nach welchen Kriterien wird der Immobilienwert berechnet? Achtung: Bei der Verwendung des
Vergleichswertverfahrens oder Erfahrungswerten (jede Immobilie ist ein Unikat und hat ihre eigenen Besonderheiten).
Welche werterhöhenden Maßnahmen werden empfohlen (Preis/Leistung)?
Dienstleistungen
Welche Dienstleistungen werden vertraglich zugesichert? Achtung: Bei allgemeinen Sätzen wie
zum Beispiel: "Der Maklerverpflichtet sich, sich intensiv um die Erfüllung des Auftrages zu bemühen." Das
heißt: Er verpflichtet sich zu GAR NICHTS!
Welche individuellen Marketingmaßnahmen werden mit welcher Begründung empfohlen?
Wie transparent ist der Makler hinsichtlich seiner Dienstleistungen? Achtung: Dazu gehören auch die
regelmäßigen Rückmeldungen über die Ergebnisse der Marketingmaßnahmen, der Besichtigungstermine etc.
Wie viele Immobilienportale werden bedient? Es sollten möglichst viele namhafte Portale gleichzeitig sein, um möglichst viele
Interessenten zu gewinnen. Achtung: Von Schaufenstern, Kundenlisten, eigener Homepage gehen im Zeitalter des World Wide Web nur
verhältnismäßig geringe Werbewirkungen aus.
Wie ist die Erreichbarkeit gesichert (telefonisch, Mail, WhatsApp)? Nur zu bestimmten Bürozeiten?
Wann werden Besichtigungen durchgeführt? Auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende?
Wird ein virtueller 360 Grad Rundgang erstellt, um die Anzahl der Besichtigungen vor Ort zu minimieren?
Wie lange läuft der Vertrag? Achtung: Die Vertragslaufzeit sollte maximal 6 Monate betragen
und ohne Kündigungsfrist enden – bei Bedarf kann der Vertrag schließlich verlängert werden.
Vergütung
Welche Vergütung in Euro muss gezahlt werden und von wem? Achtung: Wenn der Käufer eine Provision zahlen
soll, wird er diese vom Angebotspreis abziehen wollen. Er muss die Provision zudem aus seinem Eigenkapital finanzieren. Wenn er das nicht kann oder möchte, platzt der Verkauf.
Hat sich der Makler eine Doppeltätigkeit vertraglich eingeräumt? Das heißt, er darf auch im Interesse des Käufers handeln. Welche Interessen vertritt er
letztendlich?
Qualifikation
Über welche immobilien- und marketingspezifische Ausbildung/Studium verfügt der Makler? Wer wird mit dem Verkauf beauftragt, z.B. ein Angestellter, freier
Mitarbeiter etc.? Achtung:Immobilienverkauf ist Chefsache!