Der etwas andere Makler!
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Bevor Sie einen Dienstleister/Makler beauftragen, sollten Sie einige Details klären:

Wertermittlung

  • Nach welchen Kriterien wird der Immobilienwert berechnet? Achtung: Bei der Verwendung des Vergleichswertverfahrens oder Erfahrungswerten (jede Immobilie ist ein Unikat und hat ihre eigenen Besonderheiten).
  • Welche werterhöhenden Maßnahmen werden empfohlen (Preis/Leistung)?

 Dienstleistungen

  • Welche Dienstleistungen werden vertraglich zugesichert? Achtung: Bei allgemeinen Sätzen wie zum Beispiel: "Der Makler verpflichtet sich, sich intensiv um die Erfüllung des Auftrages zu bemühen." Das heißt: Er verpflichtet sich zu GAR NICHTS!
  • Welche individuellen Marketingmaßnahmen werden mit welcher Begründung empfohlen?
  • Wie transparent ist der Makler hinsichtlich seiner Dienstleistungen? Achtung: Dazu gehören auch die regelmäßigen Rückmeldungen über die Ergebnisse der Marketingmaßnahmen, der Besichtigungstermine etc.
  • Wie viele Immobilienportale werden bedient? Es sollten möglichst viele namhafte Portale gleichzeitig sein, um möglichst viele Interessenten zu gewinnen. Achtung: Von Schaufenstern, Kundenlisten, eigener Homepage gehen im Zeitalter des World Wide Web nur verhältnismäßig geringe Werbewirkungen aus.
  • Wie ist die Erreichbarkeit gesichert (telefonisch, Mail, WhatsApp)? Nur zu bestimmten Bürozeiten?
  • Wann werden Besichtigungen durchgeführt? Auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende?
  • Wird ein virtueller 360 Grad Rundgang erstellt, um die Anzahl der Besichtigungen vor Ort zu minimieren?
  • Wie lange läuft der Vertrag? Achtung: Die Vertragslaufzeit sollte maximal 6 Monate betragen und ohne Kündigungsfrist enden – bei Bedarf kann der Vertrag schließlich verlängert werden.

Vergütung

  • Welche Vergütung in Euro muss gezahlt werden und von wem? Achtung: Wenn der Käufer eine Provision zahlen soll, wird er diese vom Angebotspreis abziehen wollen. Er muss die Provision zudem aus seinem Eigenkapital finanzieren. Wenn er das nicht kann oder möchte, platzt der Verkauf.
  • Hat sich der Makler eine Doppeltätigkeit vertraglich eingeräumt? Das heißt, er darf auch im Interesse des Käufers handeln. Welche Interessen vertritt er letztendlich?

Qualifikation

  • Über welche immobilien- und marketingspezifische Ausbildung/Studium verfügt der Makler? Wer wird mit dem Verkauf beauftragt, z.B. ein Angestellter, freier Mitarbeiter etc.? Achtung: Immobilienverkauf ist Chefsache!

Es gibt viele Wege, mich zu erreichen:

Der ImmobilienPartner

André Radicke

Fichtestraße 12

67374 Hanhofen

Tel.: 06344 - 1201

Mobil/WhatsApp: 0160-490 11 11

derimmobilienpartner@email.de

www.facebook.com/derimmobilienpartner/

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